Aufgabe

Der Gewässerpflegeverband erfüllt die Unterhaltungspflicht an den Gewässern und Anlagen, die den Grundstückseigentümern im Einzugsgebiet der Gewässer obliegt und stellt hierdurch den ordnungsgemäßen Abfluss des Oberflächenwassers sicher. Selbst wenn kein Gewässer oder keine Rohrleitungen in unmittelbarer Nähe des Grundstücks erkennbar sind, wird das Niederschlagswasser über Rohrleitungen, Drainagen oder über das Grundwasser in die Verbandsgewässer eingeleitet und muss dort schadlos abgeführt werden.

Gemäß § 3 der Verbandssatzung hat der Verband die Aufgaben:

  1. Unterhaltung einschließlich naturnaher Pflege der Gewässer
  2. Ausbau einschließlich naturnaher Umgestaltung der Gewässer
  3. Unterhaltung, Bau und Rückbau von Anlagen in und an Gewässern
  4. Unterhaltung und Beseitigung von Rohrleitungen, die kein Gewässer sind
  5. Erwerb, Herrichtung, Erhaltung und Pflege von Flächen, Anlagen und Gewässern zum Schutze und zur Verbesserung des Naturhaushaltes, der Gewässergüte, des Bodens und für die Landschaftspflege
  6. Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben

Schonende Gewässerunterhaltung

Was ist „Schonende Gewässerunterhaltung“ und welche Ziele verfolgt sie?

Mit Einführung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird dem Schutz der Gewässer als Lebensraum für Pflanzen und Tiere große Bedeutung geschenkt. Neben den chemisch-physikalischen Qualitätsanforderungen berücksichtigt die Wasserrahmenrichtlinie die gesamte ökologische Funktionsfähigkeit der Fließgewässer.

Hierzu gehören auch die Gewässerstrukturen, die für das Vorkommen und Überleben aquatischer Lebensgemeinschaften entscheidend sind. Um den guten ökologischen Zustand der Fließgewässer bis 2015 zu erreichen ist es unabdingbar, diese Gewässerstrukturen wieder herzustellen bzw. intakte Strukturen zu schützen und zu erhalten. Dies kann einerseits durch gezielte Maßnahmen zur Strukturverbesserung erreicht werden.

Dies sind z.B. die Wiedergewinnung von Gewässerauen als natürlicher Überschwemmungsbereich, die Beseitigung oder Umgehung von Wanderungshindernissen innerhalb der Gewässer, die Anlage von Bepflanzungen zur Beschattung der Gewässer und die Wiederherstellung eines natürlichen, mäandrierenden Gewässerverlaufs durch initiierende Maßnahmen zur Strömungsumlenkung oder durch eigendynamische Entwicklung. Andererseits muss auch die Gewässerunterhaltung gewässerökologische Ziele berücksichtigen.

Daher werden mit dem Konzept zur schonenden Gewässerunterhaltung naturverträgliche Unterhaltungsweisen anempfohlen, die gewährleisten, dass die mit der Gewässerunterhaltung beauftragen öffentlich-rechtlichen Körperschaften (i. d. R. Wasser- und Bodenverbände) ihre gesetzlichen Aufgaben zur Erhaltung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses sicherstellen, gleichzeitig die natürliche Entwicklung der Gewässer fördern und durch eine Verringerung der Unterhaltungsintensität auch die finanziellen Aufwendungen verringern können.